Peisshornblasen zu Pfingsten


Am Pfingstsonntag wurden viele Bürger im Scheidt und der Nachbarschaft Löher Hof von den taditionellen Peisshornbläsern früh morgens geweckt. Die Hörner sind aus der Rinde von Ebereschen (Vogelbeerbaum) gefertigt und erzeugen einen tiefen Ton.

Bild und Text: Wolfgang Feige

Konzert des Frauenchores Drabenderhöhe

Unter dem Motto „Zwischen Berg und tiefem Tal, so ist das Leben, ganz normal!“ veranstaltet der Drabenderhöher Frauenchor am 13. Juni, 17:00 Uhr, ein Konzert im evangelischen Gemeindehaus Drabenderhöhe.


Es wirken mit der MGV Oberbantenberg unter der Leitung von Achim Becker, das Klavier-Duo Luisa Imorde und Christof Stöber, das Akkordeon-Duo Axel Hackbarth und Florian Sträßer und der Frauenchor Drabenderhöhe unter der Leitung von Regine Melzer.

Der Eintritt beträgt 5 Euro, Karten gibt es bei den Sängerinnen, der Volksbank Oberberg eG und im do re mi Musiklädchen der Dirigentin des Frauenchores Regine Melzer.

„Teer-Family“ erneut unterwegs: Kreisordnungsamt warnt vor illegalen Teerarbeiten

Das Kreisordnungsamt weist daraufhin, dass die sogenannten Teer-Familys wieder im Kreisgebiet unterwegs sind. Es handelt sich hierbei um britische, irische und schottische Wanderarbeiter, die in Arbeitskolonnen durch die Lande ziehen und illegal Teerarbeiten zu Dumpingpreisen an der Haustüre anbieten.
Der Ablauf eines solchen Haustürgeschäfts läuft meist nach dem gleichen Schema ab. Die Teer-Familys erklären, dass sie bei Teerarbeiten in der Nähe noch Teer übrig behalten hätten, den sie nunmehr günstig anbieten könnten. Da die Preise entsprechend „verlockend“ sind, fallen trotz zahlreicher Warnungen in den Medien leider doch immer wieder Hauseigentümer auf diese Teer-Kolonnen herein. Die britischen Arbeiter sind nicht im Besitz der erforderlichen Handwerksrolleneintragung für das Straßenbauer-Handwerk. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Arbeiten fast ausnahmslos mangelhaft ausgeführt werden. Die „Dummen“ sind immer die Auftraggeber, die später auftretende Mängel und Schäden von Fachfirmen beheben lassen müssen. Eine Gewährleistung durch die Teer-Kolonnen ist nicht gegeben, da diese sofort nach Erhalt des Bargeldes weiterziehen.

Das Kreisordnungsamt weist nochmals daraufhin, dass Teerarbeiten nur von hierzu berechtigten und in die Handwerksrolle eingetragenen Fachfirmen ausgeführt werden dürfen. Vor Erteilung eines entsprechendes Auftrages sollte sich der Auftraggeber zur eigenen Sicherheit die Handwerkskarte vorzeigen lassen. In diesem Zusammenhang macht das Kreisordnungsamt darauf aufmerksam, dass bei Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung auch gegen den Auftraggeber ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.

Für evtl. Rückfragen bzw. Hinweise auf aktuelle Baustellen der britischen, schottischen und irischen Wanderarbeiter steht sowohl das Kreisordnungsamt (Tel. 02261/88-3219) als auch die Kreishandwerkerschaft Oberberg (Tel. 02261/9106220) bzw. die Handwerkskammer zu Köln (Tel. 0221/2022-204) jederzeit gerne zur Verfügung.