Blasorchester Siebenbürgen-Drabenderhöhe: Herbstkonzert

Am 1. November, um 19:30 Uhr, findet das 2. Herbstkonzert des Blasorchesters Siebenbürgen-Drabenderhöhe statt. Mit dabei ist auch das Jugendorchester, das zu Beginn des Konzertes ihr Können beweisen wird.

Der Vorverkauf der Konzertkarten hat begonnen. Die Karten können bei den Musikern des Blasorchesters zum Preis von 8,- Euro erworben werden.

Ein märchenhafter Abend beim Frauenabendbuffet

Am 16. Oktober 2008 fand das diesjährige Frauenabendbuffet statt. Es trafen sich 95 Frauen im Gemeindehaus um ein leckeres Essen zu genießen und sich auf eine Reise in die Märchenwelt zu begeben. Das Motto des Abends war „Du bist, wer du bist – Ein märchenhafter Abend“. Nachdem die Frauen mit einem alkoholfreien Aperitif im Foyer empfangen wurden, konnten sie sich in den märchenhaft dekorierten Saal begeben.

Nachdem Bärbel Dehler alle begrüßt und Sabine Schmidt eine kurze Andacht vorgelesen hatte, begann der Sturm auf das Bufett. Zahlreiche liebe Helferinnen hatten wieder Vorspeisen, Dips, Salate und Desserts gemacht.

Frau Birgit Simon-Floßbach unterhielt die Frauen dann mit vier Märchen, die sie erzählte: „Der Spiegel“, anschließend „Das Eselein“, „Balduin Brumsel“ und „Das Schloss der tausend Spiegel“. Umrahmt und unterstützt wurde sie von Lorena Wolfewicz mit Harfenklang (irische Harfe) und Gesang. Sie präsentierten Musikstücke aus Irland und der Bretagne.

Anschließend gab es für die Frauen die Möglichkeit, sich an den einzelnen Tischen über ihre Lieblingsmärchen und deren Bedeutung auszutauschen.

Zum Abschluss des Abends las Tina Tchorrek das Gedicht „Nach deiner eigenen Melodie“ von Inge Müller vor. Mit dem gemeinsamen Lied „Du bist Du“ wurde der Abend gegen 21:30 Uhr beendet.

Heike Schmidt

BV 09 Drabenderhöhe besiegt Rösrath

Die Heimspiele des BV 09 Drabenderhöhe endeten nur für die 1. Mannschaft erfreulich. Nach guter Leistung konnten die Mannen um Trainer Werner Thies mit 1:0 gewinnen, die 2. Mannschaft verlor gegen Bielstein mit 1:2, die 3. Mannschaft gegen Heiligenhauser SV III mit 2:4. In der Tabelle gelang der 1. Mannschaft der Sprung auf Platz 6.

BV 09 Drabenderhöhe – Union Rösrath 1:0 (Tabelle: 6)
BV 09 Drabenderhöhe II – BSV Bielstein 1:2 (Tabelle: 13)
BV 09 Drabenderhöhe III – Heiligenhauser SV III 2:4 (Tabelle: 11)

Clubhaus des TC 77 Drabenderhöhe erheblich beschädigt: Belohnung ausgesetzt

In der Zeit zwischen Donnerstag Abend, 16. Oktober, und Samstag Abend, 18. Oktober, wurde das Clubhaus des Tennisclub TC 77 Drabenderhöhe durch Randalierer erheblich beschädigt. Bänke wurden zertrümmert, Dachrinnen und Fernsehantennen abgerissen, der Edelstahlschornstein verbeult und Teile der Dachschindeln und der Schiefereinfassung des Daches zerstört. Der Schaden beläuft sich auf ca. 1000 bis 1500 Euro und reißt ein nicht unerhebliches Loch in die Vereinskasse des Tennisclubs. Es wurde Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Wer hat in dem oben genannten Zeitraum Beobachtungen gemacht, die zum Aufklären des Falls beitragen könnten? Sachdienliche Hinweise können der Polizeistation in Gummersbach unter der Tel.Nr: 02261/8199-0 oder mir unter der Tel.Nr: 02262/6900769 gemeldet werden. Hinweise die zur Ergreifung der Täter führen werden mit 150 Euro belohnt.

Von den Tätern wurden Zigarettenstummeln der Marke Marlboro, Kronkorken der Marke Reissdorf-Kölsch sowie ein Klappschirm der Marke Esprit zurückgelassen.

Dunkle Jahreszeit: Tipps für Verkehrsteilnehmer

Die Umstellung vom Sommer zum kühlen Herbst ist an sich schon eine unangenehme Sache. Für Verkehrsteilnehmer bringen die nächsten Wochen zusätzlich noch Risiken mit sich. Fahrzeugführer und Fußgänger sind mehr und mehr den Gefahren der dunklen Jahreszeit ausgesetzt. Eisglätte Nässe und herabfallendes Laub verlängern die Bremswege, Nebel schränkt die Sicht aller ein und Wildwechsel sorgt bei Dunkelheit für zusätzliche Gefahren.

Kraftfahrzeugführer sollten gerade jetzt noch vorausschauender und rücksichtsvoller fahren, um sich und andere nicht zu gefährden. Entsprechend ist die Geschwindigkeit so zu wählen, dass jederzeit, auch auf glatter Fahrbahnoberfläche rechtzeitig abgebremst werden kann. Die Polizei empfiehlt nicht nur bei Dämmerung und Dunkelheit, sondern auch tagsüber das Licht einzuschalten, um früher gesehen zu werden. Die Bereifung ist den Witterungsverhältnissen anzupassen, die Beleuchtungseinrichtungen sollten vor Fahrtantritt auf Funktionsfähigkeit überprüft und die Scheiben gereinigt werden. Fahrzeugführer sollten vor allem beim Befahren von Alleen oder bewaldeten Gebieten die Wald- und Straßenränder sorgfältig im Auge behalten und bremsbereit mit Wildwechsel rechnen.

Besonders gefährlich wird es häufig für Fußgänger oder Fahrradfahrer, die sich dunkel oder gar schwarz kleiden und dann plötzlich wie aus dem Nichts vor einem Kraftfahrer auftauchen. Bessere Erkennbarkeit wird generell mit heller Kleidung und Reflektoren erzielt. Die Polizei empfiehlt insbesondere für Schulkinder helle Kleidung mit reflektierenden Elementen und Schultaschen mit eingearbeiteten rückstrahlenden Materialien. Auch Fahrradfahrer sollten im eigenen Interesse die Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren vor Fahrtantritt auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüfen.

Erster Polizeihauptkommissar Heller von der Direktion Verkehr weist darauf hin, dass es seit dem 01.05.2006 bezüglich der Bereifung von Kraftfahrzeugen neue gesetzliche Vorschriften gibt:

§ 2, Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung besagt, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. Geeignet sind insbesondere Winter- und Ganzjahresreifen, die durch die Aufschrift „M+S“ bzw. das Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sind. Mit ungeeigneter Bereifung darf bei Schnee und Eis nicht gefahren werden; wird hiergegen verstoßen, zieht dies ein Verwarnungsgeld von 20 €, bei Behinderung 40 € sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg nach sich. Nähere Informationen erhalten Sie hier…