Osterfeuer: Verbrennen von Abfällen verboten
Das Ordnungsamt der Stadt Wiehl weist darauf hin, dass Verbrennen von Abfällen privater Haushalte grundsätzlich verboten ist. Darunter fallen auch Gartenabfälle jeglicher Art (Baumschnitte, Sträucher etc). Für diese Art der Abfälle besteht die Möglichkeit diese über die braune Tonne oder die gesonderten Strauchschnitttermine des ASTOs entsorgen zu lassen. Die genauen Termine entnehmen sie bitte ihrem …