BV 09: Spiel fällt aus

Aufgrund der Wetterlage hat die Stadt Wiehl den Sportplatz gesperrt. Das Spiel am Sonntag wurde auf Dienstag, den 30. März verlegt. Der am 29. Februar komplett ausgefallene 22. Spieltag der Kreisliga A findet nun am Dienstag, dem 23. März, statt.

Evangelische Kirchengemeinde Drabenderhöhe: Gemeindefeier in der Passionszeit

Am 14. März, um 14:30 Uhr veranstaltet die Evangelische Kirchengemeinde Drabenderhöhe die „Gemeindefeier in der Passionszeit“ im Gemeindehaus.

Die Passionsgeschichte aus dem Markusevangelium wird Thema sein. Bekannte und neue Lieder zur Passion werden gesungen und auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Mitwirkende: Kirchen- und Posaunenchor.

Drabenderhöher Friedhof wird erweitert

Der Drabenderhöher Friedhof wurde im Jahre 1993 um einen ersten Teilabschnitt in Richtung Dahl erweitert. Aufgrund dieser Erweiterung sind 74 Reihengräber und ca. 150 Familiengräber, zumeist 2-er Stellen geschaffen worden. Die Erweiterungsfläche wird bis Ende 2004 belegt sein. Der bestehende „Alte Teil“ des Friedhofes wird in nicht ausreichender Anzahl zurückgegebene Familiengräber haben, um zukünftig freie Belegungsflächen zur Verfügung zu haben. Eine zweite Erweiterung der Friedhofsfläche ist dringend notwendig, mit der Zielrichtung überwiegend Familiengräber anzulegen.

Auf einer Fläche von 5.500 qm entstehen 120 Reihengräber und 155 Familiengräber. Die Baukosten in Höhe von 150.000 Euro verschwinden zum überwiegenden Teil in der Erde, weil aufwändige Drainage- und Profilierungsmaßnahmen erforderlich sind. Die gesamte Friedhofsanlage wird zweckentsprechend parkähnlich angelegte Wege und Bepflanzungen erhalten. Den Friedhofbesuchern werden neue Wasserzapfstellen und Abfallplätze zur Pflege der Gräber zu Verfügung stehen. Der Eichenbestand oberhalb der Erweiterungsfläche bleibt erhalten und die gesamte Anlage, zur Einbindung des Friedhofes in die Landschaft, mit bodenständigen Gehölzen umrahmt.

Mit den eigentlichen Bauarbeiten wird Anfang März begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Sommer 2004 abgeschlossen sein.

Infos zur Beschaffung von Urkunden und Dokumenten aus Rumänien

Bei der Mitgliederversammlung der Landsmannschaft machte Günther Bartesch auf einige wichtige Dinge, bezüglich der Beschaffung von Urkunden und Dokumenten aus Rumänien, aufmerksam. Nachfolgend eine Zusammenfassung:

Deutsches Standesamtwesen – Ausländische Urkunden
Seit 1992 werden nur originale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden mit den deutschen Übersetzungen akzeptiert. Oder eine beglaubigte Abschrift dieser Dokumente. Keine Fotos.

Geburtsurkunde
Jede (ledige) Person, die im Ausland geboren ist, hat eine original Geburtsurkunde zu besitzen.

Heiratsurkunde
Das Gleiche gilt bei verheirateten Personen, die im Ausland geheiratet haben und bis heute noch kein Familienbuch beim Standesamt beantragt haben.

Scheidung
Personen, die im Ausland geschieden worden sind und nicht wieder geheiratet haben sollten neben ihrer Geburtsurkunde auch das originale Scheidungsurteil mit der vom Amtsgericht vermerkten Rechtskraft besitzen.

Sterbeurkunde
Genauso betrifft es Personen, die verheiratet waren und deren Ehepartner im Ausland verstorben ist. Dort ist die originale Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners von Nöten. Wer diese Urkunden nicht besitzt, sollte sich umgehend persönlich darum bemühen. Diese Urkunden werden laut Abkommen mit Deutschland von jedem Standesamt in Europa an die jeweilige Person ausgehändigt. Für die Personen, denen es nicht möglich ist persönlich diese Urkunden zu beantragen und abzuholen, besteht die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Das Vollmachtsverfahren muss seit Januar 2003 auch in Siebenbürgen, Rumänien nach dem Haager Abkommen geschehen. Das bedeutet, dass über einen Notar und das jeweilige Landgericht die Vollmacht zu beantragen ist. Wer diese Urkunden besitzt, sollte prüfen, ob die Namen richtig geschrieben sind. Zum Beispiel Ecaterina statt Katharina, Mihai statt Michael, Georghe statt Georg. Wo es nicht richtig geschrieben ist, sollte es von jedem persönlich beim Standesamt per „Namenserklärung“ umgehend erledigt werden. Für weitere Informationen diesbezüglich steht jedem sein zuständiges Standesamt und auch Herr Bartesch zur Verfügung.

Renten-Neuberechnung der Auslandsarbeitszeiten
Die Besorgung der Unterlagen aus den rumänischen Archiven erweist sich als sehr schwierig. Dabei gelten dieselben Regeln wie im Standesamtwesen, wobei zu erwähnen ist, dass die Gebührenordnung eskaliert ist, was die Rumänischen Behörden anbelangt. Herr Bartesch bittet jeden, der nicht länger als 10 Jahre in Rumänien gearbeitet hat, erst zu prüfen, ob sich der Aufwand lohnt, die hier angesprochenen Dokumente zu beschaffen.