Corona-Schutzimpfung für 12- bis 15-Jährige im Impfzentrum möglich

Das Impfzentrum des Oberbergischen Kreises bietet die Impfung mit Biontech-Impfstoff für 12- bis 15-jährige Personen am 7. und 14. August 2021 in der Zeit von 14:00 bis 20:00 Uhr ohne vorherigen Terminvereinbarung an.

Das Land Nordrhein-Westfalen macht mit einem Erlass die Impfung von 12- bis 15-Jährigen in den Impfzentren möglich. Ausschlaggebend ist dabei die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Derzeit empfiehlt die STIKO die Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten.

Laut Landeserlass können die nordrhein-westfälischen Impfzentren ein entsprechendes Impfangebot unter Einbeziehung von Kinder- oder Jugendärztinnen und -ärzten ab sofort einrichten. Aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs soll ein definierter Zeitraum für die Impfungen der Kinder und Jugendlichen in den Impfzentren vorgesehen werden.

Mit Wartezeiten muss gerechnet werden. Es findet eine medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen beziehungsweise ihrer Sorgeberechtigten durch Kinder- und Jugendärztinnen bzw. -ärzte statt. Die 12- bis 15-Jährigen müssen durch eine sorgeberechtigte Person ins Impfzentrum begleitet werden. Die Einwilligung zur Impfung hat durch alle sorgeberechtigten Personen zu erfolgen.

Die Impfung wird mit dem Impfstoff von Biontech (mRNA-Impfstoff) durchgeführt, da dieser Impfstoff für die Impfung Minderjähriger zugelassen ist.

Folgende Unterlagen müssen doppelt ausgefüllt zur Impfung im Impfzentrum mitgebracht werden:

• Aufklärungsmerkblatt
• Anamnese- und Einwilligungsbogen
• Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren.

Die Unterlagen müssen durch alle sorgeberechtigten Personen unterzeichnet werden. Personen mit alleinigem Sorgerecht müssen das alleinige Sorgerecht formlos schriftlich bestätigen.

Die erforderlichen Dokumente für die Impfung können über www.obk.de/impfunterlagen heruntergeladen werden.

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