Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen durch

Die Polizei wird in der Zeit vom 15. März bis zum 21. März in den Abend- und frühen Nachtstunden intensive Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen im Südkreis durchführen. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf den missbräuchlichen Konsum von Drogen gerichtet sein. Gleichzeitig werden unzulässige Fahrzeugveränderungen, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, geahndet werden.

Jeder dritte Autofahrer ist ein „Gurtmuffel“

Nachdem bei Verkehrskontrollen im oberbergischen Südkreis vor einigen Monate festgestellt wurde, dass ungefähr jede dritte Person im Pkw nicht angeschnallt war, wurden nun weitere Kontrollen durchgeführt.

Nach den erneuten Kontrollen berichtet die Polizei: „Es bleibt festzustellen, dass es weiterhin eine große Anzahl von „Gurtmuffeln“ gibt. Dies, obwohl jedem Fahrzeuginsassen bekannt sein dürfte, dass das Anlegen des Gurtes bei einem Verkehrsunfall Verletzungen verhindern bzw. Leben schützen kann. Es fällt auf, dass die 18-24-Jährigen nicht nur überproportional häufig der Gurtanlegepflicht nicht nachkommen, auch ist ihre Beteiligung an Verkehrsunfällen im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil sehr hoch“.

Polizeihauptkommissar Zimmermann kündigte weitere Kontrollen an.

Second-Hand-Basar des Adele Zay Kindergartens

Der Adele Zay Kindergarten in der Oskar-Hartmann Str. 9 lädt zum Second-Hand-Basar am Samstag, 13. März, von 11.00 bis 15.00 Uhr herzlich ein. Schwangere können schon um 10.30 Uhr kommen. Angeboten werden gut erhaltene Kinderbekleidung Frühjahr/Sommer, Umstandskleidung, Kinderzubehör, Spielsachen, etc. Tische für den Verkauf sind noch unter folgender Telefonnummer zu mieten: 02262-6341. Zum Ausruhen und Erzählen wird eine Cafeteria angeboten. Auch eine Kinderbetreuung wird angeboten. Die Einnahmen der Tischmiete und der Cafeteria kommen dem Kindergarten zu Gute.

Osterfeuer: Verbrennen von Abfällen verboten

Das Ordnungsamt der Stadt Wiehl weist darauf hin, dass Verbrennen von Abfällen privater Haushalte grundsätzlich verboten ist. Darunter fallen auch Gartenabfälle jeglicher Art (Baumschnitte, Sträucher etc). Für diese Art der Abfälle besteht die Möglichkeit diese über die braune Tonne oder die gesonderten Strauchschnitttermine des ASTOs entsorgen zu lassen. Die genauen Termine entnehmen sie bitte ihrem Abfuhrkalender.

Die einzige Ausnahme stellen so genannte Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) dar, welche in erster Linie der Pflege des Brauchtums dienen und schon traditionell durch die Ortsgemeinschaften oder Vereine veranstaltet werden.

Viele freuen sich in diesen Tagen bereits auf ihr Osterfeuer und haben Holz und Reisig gesammelt. Da Osterfeuer auf überliefertem Brauchtum beruhen, bedürfen sie in NRW keiner besonderen Genehmigung. Erforderlich ist jedoch, dass sie traditionell veranstaltet werden und über das Ordnungsamt, Tel. 02262/99-216, bei der Kreisleitstelle angemeldet werden, damit die Feuerwehr nicht unnötig alarmiert wird. Die Sicherung durch eine Brandwache sollte für jeden Veranstalter selbstverständlich sein.

Da viele Tiere, die Holz- und Reisighaufen als Unterschlupf und Brutstätte nutzen, ist es ebenfalls wichtig, die Holzhaufen erst unmittelbar vor dem Abbrennen aufzuschichten oder sie zumindest vorher noch einmal umzuschichten. Die prinzipielle Erlaubnis für das Anzünden der Osterfeuer ist allerdings an die Voraussetzung gebunden, dass ausschließlich pflanzliche Rückstände verbrannt werden. Ein Osterfeuer darf nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden! Haus- und Sperrmüll gleich welcher Art hat aus Gründen des Immissionsschutzes in einem Osterfeuer absolut nichts zu suchen und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.