Coronavirus-Verordnung: Was derzeit gilt

Die Gastronomie darf wieder Gäste bewirten und alle Geschäfte können nun öffnen, unabhängig von ihrer Größe – beides unter strengen Auflagen. Das ist in der aktuellen Coronaschutzverordnung festgelegt, die seit 16. Mai gilt. Sportstätten werden kurzfristig frei gegeben, sobald entsprechende Hygienekonzepte vorliegen.

Am 16. Mai 2020 ist die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Demnach bleiben die bestehenden Kontaktbeschränkungen insofern gelockert, dass sich im öffentlichen Raum auch Angehörige zweiter Haushalte treffen können. Beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen besteht die Pflicht zum Tragen von sogenannten Alltagsmasken weiter. Erlaubt sind auch Schals oder Tücher, die Mund und Nase bedecken. Im Bereich Einzelhandel dürfen alle Geschäfte öffnen, unabhängig von der Größe der Ladenfläche – sofern sie in der Lage sind, Hygiene und Mindestabstand zu gewährleisten. Das gilt auch für Fußpflege, Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios sowie Massagepraxen. Tätowieren bleibt zunächst noch untersagt.

Gemäß der Verordnung darf jetzt auch die Wiehler Gastronomie wieder öffnen: in eingeschränktem Rahmen und unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards. Am selben Tisch dürfen nur Gäste sitzen, die nicht unter das Kontaktverbot fallen, also Familien oder Angehörige aus zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Abhol- und Lieferdienste wie „Essen auf Rädern“ oder Pizza-Taxis sind nach wie vor zugelassen. Wochenmärkte finden wie gewohnt statt.

Darüber hinaus stehen die Freizeit- und Tierparks auf Wiehler Stadtgebiet wieder offen; auch Spielplätze dürfen wieder genutzt werden. Die Skate-Anlage „Wheelpark“ steht ab dem 19. Mai wieder zur Verfügung, Sportstätten wie Basketballfelder und Bolzplätze bleiben noch gesperrt. Die von Vereinen genutzten Sportstätten werden voraussichtlich kurzfristig geöffnet, sobald entsprechende Hygienekonzepte vorliegen. Hier werden noch Regelungshinweise seitens des Landes Nordrhein-Westfalen erwartet. Fitnessstudios und Tanzschulen haben ebenfalls grünes Licht bekommen.

Die jüngste Coronaschutz-Verordnung mit allen Vorschriften im Detail kann im Wortlaut hier heruntergeladen werden.

Fragen zu der Verordnung beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Wiehl. Dort können auch Hinweise auf Verstöße gemeldet werden. Die Kontaktdaten:

Telefon-Nummern: 02262 99-214, -216 und -192
E-Mail: ordnungsamt@wiehl.de

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