Terminvergabe im Straßenverkehrsamt

Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises bittet um Verständnis, dass auf Termine für Zulassungsanliegen aktuell länger gewartet werden muss.

Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises war in der vergangenen Woche geschlossen. In der Hauptstelle in Gummersbach wurden im Zusammenhang mit dem Coronavirus-Pandemie vorsorgliche Maßnahmen ergriffen, um Ansteckungsmöglichkeiten zu reduzieren. Nur Personen mit vereinbartem Termin haben im Regelfall Zutritt zum Straßenverkehrsamt!

Seit Montag (23.03.2020) vergibt die Hauptstelle für Privatpersonen wieder Termine für Zulassungsanliegen – Buchung unter www.obk.de/termin. Darüber hinaus werden Abmeldungen, soweit es die personellen Kapazitäten zulassen, ohne Termin vorgenommen. Wegen der akuten Terminknappheit werden allerdings bis auf Weiteres keine Adress- und Namensänderungen, Ausfuhrkennzeichen, Verluste von Fahrzeugbriefen und Kurzzeitkennzeichen bearbeitet.

Andere Anliegen werden nach vorheriger telefonischer Rücksprache bearbeitet (z.B. Führerschein- Angelegenheiten, Parkberechtigungen, verkehrsregelnde Maßnahmen). Die Kfz-Zulassung ist unter telefonisch 02261 88 3645 und per E-Mail an zulassung@obk.de erreichbar. Die Führerscheinstelle ist unter telefonisch 02261 88 3615 und per E-Mail an fahrerlaubnis@obk.de erreichbar.

Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass das Terminkontingent begrenzt ist. „Da in der vergangenen Woche keine Zulassungen durchgeführt werden konnten, ist die Nachfrage nach Terminen aktuell sehr hoch. Wir bitten um Verständnis, dass es deshalb momentan länger dauern kann, bis Sie einen Termin erhalten“, sagt Ordnungsdezernentin Birgit Hähn.

Bürgerinnen und Bürger, die ein Zulassungsanliegen haben, werden gebeten, regelmäßig unter www.obk.de/termin nachzuschauen, ob ein Termin freigeworden ist. „Wir bitten Kundinnen und Kunden, die einen Termin wider Erwarten nicht wahrnehmen können, Ihren Termin zu stornieren. Die Termine können dann neu vergeben werden“, sagt Ordnungsdezernentin Birgit Hähn. Das Straßenverkehrsamt schaltet darüber hinaus täglich Termine frei.

Regelungen für Händler und Zulassungsdienste

Händler und Zulassungsdienste werden gebeten, sich montags bis donnerstags per Mail unter haendlerzulassung@obk.de zu melden. Diese Meldung muss die Anzahl und die Art der mitzubringenden Zulassungsanliegen beinhalten. Auf E-Mails, die bis 13:00 Uhr eingegangen sind, erhalten die Händler und Zulassungsdienste eine Rückmeldung. E-Mail-Eingänge nach 13:00 Uhr werden am Folgetag beantwortet.

Händler und Zulassungsdienste bekommen vom Straßenverkehrsamt per E-Mail einen Abgabetermin mit Tag und Uhrzeit mitgeteilt, an dem die Unterlagen beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden können, Es muss damit gerechnet werden, dass eingereichte Unterlagen nicht am Abgabetag wieder ausgegeben werden können. Die Zusage eines Abgabetermins erfolgt unter Vorbehalt.

Da keine Personen an die Zulassungsschalter vorgelassen werden können (was eine potenzielle Ansteckungsgefahr reduziert), ist darauf zu achten, dass alle eingereichten Unterlagen komplett, gut sortiert und eindeutig sind. Anträge mit fehlenden oder nicht eindeutigen Antragsunterlagen können nicht bearbeitet und müssen zurückgegeben werden.

Informationen zum Thema Coronavirus erhalten Sie unter www.obk.de/coronavirus.

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