Infos zur Grundsteuerreform in NRW

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei ihrem Finanzamt abzugeben: die sogenannte Feststellungserklärung.

Fragen dazu beantwortet das Finanzamt Gummersbach unter der extra eingerichteten Grundsteuer- Hotline 02261 86-1959 (Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr) oder im Internet unter grundsteuer.nrw.de.

Was zur Feststellung des Grundsteuerwerts wichtig ist:

  • Ab Mai 2022 wird ein individuelles Informationsschreiben verschickt mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto lässt sich unter www.elster.de beantragen. Falls bereits ein Benutzerkonto besteht, zum Beispiel aufgrund der Einkommensteuererklärung, kann das auch zur Übermittlung der Feststellungserklärung dienen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline des Finanzamts sind zu finden auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: grundsteuer.nrw.de.

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