Osterfeuer: Verbrennen von Abfällen verboten

Das Ordnungsamt der Stadt Wiehl weist darauf hin, dass Verbrennen von Abfällen privater Haushalte grundsätzlich verboten ist. Darunter fallen auch Gartenabfälle jeglicher Art (Baumschnitte, Sträucher etc). Für diese Art der Abfälle besteht die Möglichkeit diese über die braune Tonne oder die gesonderten Strauchschnitttermine des ASTOs entsorgen zu lassen. Die genauen Termine entnehmen sie bitte ihrem Abfuhrkalender.

Die einzige Ausnahme stellen so genannte Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) dar, welche in erster Linie der Pflege des Brauchtums dienen und schon traditionell durch die Ortsgemeinschaften oder Vereine veranstaltet werden.

Viele freuen sich in diesen Tagen bereits auf ihr Osterfeuer und haben Holz und Reisig gesammelt. Da Osterfeuer auf überliefertem Brauchtum beruhen, bedürfen sie in NRW keiner besonderen Genehmigung. Erforderlich ist jedoch, dass sie traditionell veranstaltet werden und über das Ordnungsamt, Tel. 02262/99-216, bei der Kreisleitstelle angemeldet werden, damit die Feuerwehr nicht unnötig alarmiert wird. Die Sicherung durch eine Brandwache sollte für jeden Veranstalter selbstverständlich sein.

Da viele Tiere, die Holz- und Reisighaufen als Unterschlupf und Brutstätte nutzen, ist es ebenfalls wichtig, die Holzhaufen erst unmittelbar vor dem Abbrennen aufzuschichten oder sie zumindest vorher noch einmal umzuschichten. Die prinzipielle Erlaubnis für das Anzünden der Osterfeuer ist allerdings an die Voraussetzung gebunden, dass ausschließlich pflanzliche Rückstände verbrannt werden. Ein Osterfeuer darf nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden! Haus- und Sperrmüll gleich welcher Art hat aus Gründen des Immissionsschutzes in einem Osterfeuer absolut nichts zu suchen und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

BV 09: Spiel fällt aus

Aufgrund der Wetterlage hat die Stadt Wiehl den Sportplatz gesperrt. Das Spiel am Sonntag wurde auf Dienstag, den 30. März verlegt. Der am 29. Februar komplett ausgefallene 22. Spieltag der Kreisliga A findet nun am Dienstag, dem 23. März, statt.

Evangelische Kirchengemeinde Drabenderhöhe: Gemeindefeier in der Passionszeit

Am 14. März, um 14:30 Uhr veranstaltet die Evangelische Kirchengemeinde Drabenderhöhe die „Gemeindefeier in der Passionszeit“ im Gemeindehaus.

Die Passionsgeschichte aus dem Markusevangelium wird Thema sein. Bekannte und neue Lieder zur Passion werden gesungen und auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Mitwirkende: Kirchen- und Posaunenchor.

Drabenderhöher Friedhof wird erweitert

Der Drabenderhöher Friedhof wurde im Jahre 1993 um einen ersten Teilabschnitt in Richtung Dahl erweitert. Aufgrund dieser Erweiterung sind 74 Reihengräber und ca. 150 Familiengräber, zumeist 2-er Stellen geschaffen worden. Die Erweiterungsfläche wird bis Ende 2004 belegt sein. Der bestehende „Alte Teil“ des Friedhofes wird in nicht ausreichender Anzahl zurückgegebene Familiengräber haben, um zukünftig freie Belegungsflächen zur Verfügung zu haben. Eine zweite Erweiterung der Friedhofsfläche ist dringend notwendig, mit der Zielrichtung überwiegend Familiengräber anzulegen.

Auf einer Fläche von 5.500 qm entstehen 120 Reihengräber und 155 Familiengräber. Die Baukosten in Höhe von 150.000 Euro verschwinden zum überwiegenden Teil in der Erde, weil aufwändige Drainage- und Profilierungsmaßnahmen erforderlich sind. Die gesamte Friedhofsanlage wird zweckentsprechend parkähnlich angelegte Wege und Bepflanzungen erhalten. Den Friedhofbesuchern werden neue Wasserzapfstellen und Abfallplätze zur Pflege der Gräber zu Verfügung stehen. Der Eichenbestand oberhalb der Erweiterungsfläche bleibt erhalten und die gesamte Anlage, zur Einbindung des Friedhofes in die Landschaft, mit bodenständigen Gehölzen umrahmt.

Mit den eigentlichen Bauarbeiten wird Anfang März begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Sommer 2004 abgeschlossen sein.