Drabenderhöher Erntedankfest 2011: Ernteumzug

Regen ohne Ende begleitete am 11. September 2011 die Erntewagen und Fußgruppen beim Festumzug des 54. Erntedankfestes in Drabenderhöhe. Nur die wenigsten Zugteilnehmer und Zuschauer wagten sich ohne Regenschirm auf die Straße.


Foto: Christian Melzer

Nichtsdestotrotz machten alle mit und auch viele Kindergarten- und Grundschulkinder ließen sich vom Regen nicht vertreiben und begleiteten das junge Erntepaar Lisa Poschner und Phillip Steinmetz im Festumzug. Das Erntepaar wurde um 13:00 Uhr im Biesengarten abgeholt, um 14:00 Uhr startete der Festumzug und um 15:00 Uhr endete der Zug dann auf dem Sportplatz, wo man sich die liebevoll gestalteten Erntewagen nochmal etwas genauer anschauen konnte. Aufwärmen konnte man sich dann anschließend bei der Kaffeetafel im Kulturhaus Drabenderhöhe.

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Flugzeugführer geblendet: Jugendliches Trio aus Drabenderhöhe tatverdächtig

Zeugen benachrichtigten die Polizei Ende August weil sie im Bereich des Friedhofes in Wiehl-Drabenderhöhe Jugendliche beobachteten, die mit einem Laserpointer herumhantierten.

Auf der Anfahrt erhielt die Polizei Kenntnis darüber, dass der Pilot ein Frachtflugzeugs, welches sich auf dem Landeanflug zum Köln-Bonner Flughafenm befand, mittels eines Laserpointers geblendet worden war.

In Drabenderhöhe fiel einer Streifenwagenbesatzung ein verdächtiges Trio auf. Bei der Durchsuchung der 15, 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen fand man bei einem der Drei einen im Strumpf versteckten Pointer.

Wer letztendlich den Flugzeugführer aus den Reihen des Trios blendete, müssen die Vernehmungen ergeben. Nach ersten Ermittlungen wollte man das Gerät lediglich ausprobieren.

Das Blenden von Flugzeugführern mit Laserpointern kommt immer mehr in Mode. Welche Gefahr von den leistungsstarken Laserpointern ausgeht, ist vielen offenbar nicht bewusst. Sie halten es einfach für einen „Dumme-Jungen-Streich“, jemand damit zu blenden.

Täter sind oftmals Jugendliche oder Heranwachsende, die sich über die Folgen ihrer Blendattacken nicht immer im Klaren sind. Dabei können die Strafen für die Übeltäter empfindlich sein. Eine solche Tat wird als „Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“ gewertet und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden.