Coronaschutzverordnung: Was aktuell gilt

Am 15. Juli 2020 tritt die aktuelle Version der Coronaschutzverordnung NRW in Kraft. Zu privaten Festen aus wichtigem Anlass dürfen dann bis zu 150 Gäste kommen.

Damit können private Feierlichkeiten zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten, Geburtstagen und Abschlussfeiern wieder mit einer größeren Gästezahl durchgeführt werden – zuvor waren es maximal 50 Personen. Weitere Neuerungen: Die Teilnehmendengrenze für Kontaktsport in der Halle wird von 10 auf 30 erhöht. Zudem dürfen statt 100 nun 300 Menschen zuschauen. Ansonsten bleiben die vorherigen Regeln erhalten, inklusive der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen. Öffnen können Spaßbäder, Saunen und Wellness-Einrichtungen, wenn Hygieneschutzkonzepte vorliegen. Wieder möglich ist zudem das Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen. Jahrmärkte und Trödelmärkte sind nun zulässig.

Erlaubt ist weiterhin die Zusammenkunft von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum – unabhängig davon, ob diese in häuslicher Gemeinschaft leben. Es liegt aber in der Verantwortung der zusammentreffenden Menschen, dass allen deren Kontaktdaten bekannt sind, um sie im Falle einer infizierten Person dem Gesundheitsamt mitteilen zu können.

Die Pflicht zum Tragen von sogenannten Alltagsmasken besteht in der Gastronomie nur dann nicht, wenn man am Tisch sitzt. Beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen gilt weiterhin die Vorschrift, Mund-Nase-Bedeckungen aufzusetzen. Insgesamt bleiben in allen Bereichen die Regeln zu Mindestabstand und Hygiene bestehen.

Geöffnet sind die Freizeit- und Tierparks auf Wiehler Stadtgebiet; auch die Spielplätze dürfen wieder genutzt werden. Die Skate-Anlage „Wheelpark“ steht genauso zur Verfügung wie Basketballfelder, Bolzplätze und ähnliche Sportstätten. Die von Vereinen genutzten Wiehler Sporthallen stehen seit Dienstag, 2. Juni 2020, zur Nutzung bereit. Fitnessstudios und Tanzschulen haben ebenfalls grünes Licht bekommen.

Die jüngste Coronaschutz-Verordnung mit allen Vorschriften im Detail inklusive der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ kann im Wortlaut hier heruntergeladen werden.

Fragen zu der Verordnung beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Wiehl. Dort können auch Hinweise auf Verstöße gemeldet werden. Die Kontaktdaten:

Telefon-Nummern: 02262 99-214, -216 und -192
E-Mail: ordnungsamt@wiehl.de

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