Coronavirus in Oberberg: Sieben-Tage-Inzidenz erstmals über 200

Heute wurden 132 weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigt. Derzeit sind 1169 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Davon werden 127 Personen stationär in oberbergischen Krankenhäusern behandelt. 12 der 127 stationär behandelten Personen werden derzeit beatmet. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 203,6.  Morgen startet der harte Lockdown.

Es sind zwei weitere Personen aus dem Oberbergischen Kreis verstorben, die zuvor positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden waren. Verstorben ist eine 83-jährige Frau aus Waldbröl und ein 79-jähriger Mann aus Engelskirchen. Seit Beginn der Pandemie sind im Oberbergischen Kreis 63 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden waren.

Unter www.obk.de/corona-av erhalten Sie die Auflistung der aktuell gültigen Allgemeinverfügungen zur Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen in oberbergischen Einrichtungen. Die Auflistung wird fortlaufend ergänzt.

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick
Stand der Fallzahlen: 15.12.2020, 00:00 Uhr
In Klammern: Veränderung zum Stand 14.12.2020, 00:00 Uhr


7-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 203,6 (+13,2)
Laborbestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie: 4526 Personen (+132)
Von den laborbestätigten Fällen (positives Laborergebnis) sind:
• aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 1169 Personen (+108)
• bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 3294 Personen (+22)
• verstorben: 63 Personen (+2)
Personen in angeordneter Quarantäne: 1953 Personen (+50)

Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigte Fälle) in den kreisangehörigen Kommunen
Stand der Fallzahlen: 15.12.2020, 00:00 Uhr

Bergneustadt: 185
Engelskirchen: 51
Gummersbach: 228
Hückeswagen: 45
Lindlar: 44
Marienheide: 48
Morsbach: 46
Nümbrecht: 74
Radevormwald: 93
Reichshof: 53
Waldbröl: 173
Wiehl: 78
Wipperfürth: 51

Was ab morgen gilt

Die neue Coronaschutzverordnung NRW sieht eine weitgehende Schließung von Geschäften des Einzelhandels bis zum 10. Januar 2021 vor. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten.

Viele Läden des Einzelhandels müssen vom 16. Dezember bis zum 10. Januar schließen. Davon betroffen sind diesmal auch Baumärkte. Friseursalons, Nagelstudios, Massagepraxen und ähnliche Betriebe bleiben ebenfalls zu. Verboten ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Hingegen bleiben alle Geschäfte geöffnet, die wichtig sind zur Deckung des täglichen Bedarfs, darunter Super- und Drogeriemärkte, Tankstellen und Tierbedarfsmärkte.

Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen sowie einen weiteren Haushalt beschränkt. Nicht mehr als fünf Personen dürfen an solchen Treffen teilnehmen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Eine Ausnahme gilt an den Weihnachtstagen: Vom 24. bis zum 26. Dezember dürfen über den eigenen Hausstand hinaus höchstens vier Personen zusammenkommen. Diese dürfen aus mehr als einem weiteren Hausstand stammen, es muss sich aber um enge Familienangehörige handeln. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.

Geschlossen bleiben weiterhin Restaurants, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Die Möglichkeit zur Einrichtung von Liefer- und Abholservices ist aber gegeben. Sporthallen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen dürfen gleichfalls nicht öffnen. Dies betrifft in Wiehl sowohl die Eissporthalle als auch die Wiehler Wasser Welt. Der Freizeit- und Amateursport muss weiterhin pausieren. Die Sporteinrichtungen im Wiehlpark sind nach wie vor gesperrt; das gilt auch für die Skate-Anlage „Wheelpark“.

Die Pflichten zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten weiter. Maskenpflicht besteht auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, auf zugehörigen Parkplätzen und auf Wegen zu den Läden.

Kitas bleiben wie auch Schulen geöffnet. Die Präsenzpflicht wird aufgehoben. Für die Klassen eins bis sieben erfolgt der Unterricht in den Schulen. Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Die Verordnung gilt bis zum 10. Januar 2021.

Die jüngste Coronaschutz-Verordnung mit allen Vorschriften im Detail kann im Wortlaut hier heruntergeladen werden.

Das Wiehler Rathaus bleibt geöffnet. Besuche sollten jedoch nur erfolgen, wenn es um dringende Angelegenheiten geht, die nicht per Telefon oder E-Mail erledigt werden können. Vor Besuchen muss ein Termin vereinbart werden. Die Entsorgung von speziellen Abfällen wie Batterien und CDs sollte derzeit nicht im Rathaus erfolgen.

Fragen zu der Verordnung beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Wiehl. Die Kontaktdaten:
Telefon-Nummern: 02262 99-214, -216 und -192
E-Mail: ordnungsamt@wiehl.de

Beitrag teilen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert