Regelungen für den Gottesdienstbesuch

Die neuen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes haben auch Folgen für die Gottesdienste in der ev. Kirche. Ab sofort gilt auch dort 3G mit Nachweispflicht.

Pfarrer Gernot Ratajek-Greier: „Wir dürfen nur noch Geimpfte, Genesene oder aktuelle getestete Personen einlassen. Und auch wenn das für alle Beteiligten lästig ist sind wir leider gezwungen, es zu kontrollieren. Falls Sie noch nicht geimpft oder genesen sind, bieten wir Ihnen aber einen Schnelltest vor dem Gottesdienst an. Allerdings können wir Ihnen keine Testbescheinigung ausstellen – für einen Besuch im Kino oder im Restaurant reicht der also nicht aus. Am Platz muss keine Maske getragen werden, außer beim Singen.“

Diese Regelungen gelten auch für Trauerfeiern. Kinder unter 15 Jahren sind davon befreit.

Ratajek-Greier: „Wir wissen, das alles ist lästig, aber wir dürfen nicht anders. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis und etwas Geduld, wenn Sie an der Kirchentür ein wenig warten müssen. Bleiben Sie alle gesund!“

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