Das Nachbarschaftswesen in der Siebenbürger-Sachsen-Siedlung

Die nachbarschaftliche Gemeinschaft in Siebenbürgen und das heutige Nachbarschaftswesen in der Siebenbürger-Sachsen-Siedlung in Drabenderhöhe.

Dass in Drabenderhöhe 1966 die Siebenbürger-Sachsen-Siedlung eingeweiht wurde, ist sicher vielen in der Stadt Wiehl bekannt. Weniger bekannt dürfte die „Organisation der Nachbarschaften“ und deren Hintergründe sein.

In Siebenbürgen war die Nachbarschaftsorganisation wohl die wichtigste soziale Institution über Jahrhunderte hinweg. Als die Siebenbürger Sachsen vor knapp 1000 Jahren (1141-1161) aus der Urheimat (z. B. Luxemburg) in das Karpatenhochland als freie Bauern aussiedelten, mussten sie zunächst aus der Not heraus das Land urbar machen. Das wiederum kann nur eine Gemeinschaft schultern, wenn sie zusammen diese Arbeit erledigt.

Aus dieser Zweckgemeinschaft entwickelte sich eine Institution, die Nachbarschaft. Sie war weit mehr „als nebeneinander“ wohnende Menschen. Sie bildeten eine Gemeinschaft, die ihre Mitglieder zu gegenseitigen Hilfeleistungen „von der Geburt bis zum Grab“ verpflichtete, zur Instandhaltung des Gemeindegutes wie Brunnen und Straßen und zur Einhaltung der sittlichen und religiösen Ordnung. Einer Nachbarschaft anzugehören war Pflicht, man wuchs in sie gewissermaßen hinein. Sie war eine Art Stützkorsett zum Überleben mit und in der Gesellschaft. Einerseits unterzog man sich Zwängen, andererseits genoss man den Schutz der Gemeinschaft.

Jede Nachbarschaft hatte, damals und heute auch noch, ihre eigenen Statuten, in denen die Pflichten und die Rechte der Nachbarschaftsmitglieder festgeschrieben sind. Jeder Nachbar war verpflichtet, einer Aufforderung zur Hilfe jederzeit nachzukommen, erschien er nicht, musste er einen Ersatz schicken oder am jährlichen Richttag (kommt von „Gericht“ halten) Strafe zahlen. Dafür konnte er selbst diese Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Richttage waren keine „Selbstjustiz“. Um das zu verstehen, müssen wir wissen, dass 1224 mit dem „Goldenen Freibriefe“ vom König Andreas II für die deutschen „Hospites“ unter anderem das freie Wahlrecht der Richter und der Pfarrer den Gemeinden übertragen wurden. Immerhin zu einer Zeit, wo in deutschen Landen die Leibeigenschaft herrschte. Diese wurde erst im 19. Jahrhundert, in Verbindung mit den napoleonischen Reformen, abgeschafft.

Oberste Instanz war der freigewählte Nachbarvater (Hann). Anfangs gehörten der Nachbarschaft alle verheirateten und hofbesitzenden Männer an. Diese mussten sich nach ihrer Hochzeit einkaufen („einrichten“). Von einer Nachbarschaft verstoßen zu werden konnte durchaus schwerwiegende Folgen haben. Ohne die Hilfe der Nachbarschaft waren viele schwere Arbeiten nicht möglich. Ein soziales Leben außerhalb der Gemeinschaft war kaum gegeben. Die Nachbarschaften übernahmen in den Dörfern viele soziale Aufgaben, jedoch auch Dinge, die man heutzutage eher kommunalen oder staatlichen Stellen zuordnen würde. So gab es Nachbarschaftsarbeiten wie den gemeinsamen Hausbau, das Roden von Wald, Arbeiten an der Kirche oder sonstige Infrastrukturarbeiten. Zu den sozialen Aufgaben zählten u. a. das gemeinsame Vorbereiten und Ausführen von Beerdigungen und Hochzeiten.

Bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts war die Nachbarschaft eine weltliche Einrichtung. Mit dem Fall Siebenbürgens an Ungarn (1867) vollzog sich ein Wandel: Die Nachbarschaften verloren ihre öffentlich-rechtliche Funktion und unterstellten sich direkt der Kirche. Spätestens nach dem Ersten Weltkrieg hatte es sich dann eingespielt, dass die Nachbarschaften quasi als Auftraggeber des Presbyteriums agierten. Die Aufgaben verlagerten sich langsam nur noch darauf, was im Rahmen der Kirchengemeinde anfiel. Nach 1945 rückten die Instandhaltung der Kirchengebäude, die Bewahrung der Bräuche und die Mithilfe bei Begräbnissen in den Mittelpunkt.

Spätaussiedler, die sich in Drabenderhöhe ansiedelten, hegten den Wunsch, neue Nachbarschaften nach siebenbürgischem Vorbild in der Siebenbürgen Siedlung aufzubauen. Die erste Nachbarschaft wurde 1965 im Straßenzug Burzenland gegründet. Weitere Straßen folgten. 1966 existierten sieben Nachbarschaften. In der Delegiertenversammlung der Kreisgruppe der Landsmannschaft (heute Kreisgruppe der Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e. V.) von 1967 wurde eine, den hiesigen Verhältnissen angepasste, Nachbarschaftsordnung beschlossen. (Anmerkung der Redaktion: An dieser hat der Autor dieses Artikels, Jürgen Brandsch-Böhm, maßgeblich mitgewirkt.) Sie hatte das Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Gemeinschaft zu stärken, sowie Sitten und Brauchtum der alten und neuen Heimat zu pflegen. Die Mitglieder der Nachbarschaften sollten sich gegenseitig helfen und damit den Einzelnen zum Teil einer Gemeinschaft machen, die ihm im Notfall zur Seite steht. Dieses waren Grundsätze, die vor vielen Jahrhunderten in Siebenbürgen auch galten.

Durch die Erweiterung der Siedlung in mehreren Bauabschnitten kamen neue Nachbarschaften hinzu. Bei Abschluss der Siedlungstätigkeit gab es 20 Nachbarschaften. Die Nachbarschaften in den Mietshäusern der Kronstädter Gasse kamen bald zum Erliegen, da die meisten Bewohner kein Interesse am nachbarschaftlichen Miteinander hatten und sich diesbezüglich nicht engagierten.

Jede Nachbarschaft wählt bei den Richttagen (Sitttagen) den Nachbarvater, die Nachbarmutter und deren Stellvertreter. Es gibt eine Reihe von Traditionen, die die Nachbarn miteinander verbindet: So werden die Neuzugezogenen mit Brot und Salz begrüßt. Wenn ein Kind geboren wird, überbringt die Nachbarmutter mit einer Abordnung des Frauenvereins Glückwunsche und ein kleines Geschenk. Bei grünen, silbernen und goldenen Hochzeiten wird das Hochzeitshaus bekränzt. An besonderen Geburtstagen und zur Konfirmation gratulieren die Nachbarväter und -mütter. Verstirbt ein Mitglied, begeben sich der Nachbarvater und die Nachbarmutter in das Trauerhaus, sprechen den Angehörigen ihre Anteilnahme aus und bieten Hilfe an. Die Nachbarn tragen den Sarg des Verstorbenen zu Grabe, die Frauen der Nachbarschaft backen Kuchen und richten Schnittchen für das „Tränenbrot“ her. Ein Gebinde mit blau-rotem Band (es sind die Nationalfarben der Siebenbürger) ist der letzte Gruß.

Brauchtumspflege und traditionelle Veranstaltungen gibt es das ganze Jahr über. Dazu zählen die Sommerfeste, Adventsfeiern, „Richttage“ der einzelnen Nachbarschaften und Feste, bei denen Jung und Alt aus mehreren Nachbarschaften mit einem besonderen Programm gemeinsam feiern. Beim Erntedankfest nehmen reihum zwei Nachbarschaften mit je einem schön geschmückten Erntewagen am Festumzug teil. Auch viele Erntepaare kamen schon aus den Nachbarschaften. Die Frühjahrsaktion „Saubere Landschaft“ ist ebenfalls eine nachbarschaftliche Leistung.

Diese Lade wurde 1974 von Viktor Gündisch angefertigt und bemalt. Er stiftete sie der Nachbarschaft Reenerland. Unten in der Mitte das Nachbarschaft-Zeichen. In den blauen und roten Ordner (es sind die Farben der Siebenbürger) ist alles relevante aus dem Nachbarschaftsleben abgeheftet
Diese Lade wurde 1974 von Viktor Gündisch angefertigt und bemalt. Er stiftete sie der Nachbarschaft Reenerland. Unten in der Mitte das Nachbarzeichen. In den blauen und roten Ordner (es sind die Farben der Siebenbürger) ist alles relevante aus dem Nachbarschaftsleben abgeheftet

Die meisten Nachbarschaften haben eine „Nachbarschaftslade“, in der die Satzungen, Protokolle und Berichte über die Ereignisse des Nachbarschaftslebens aufbewahrt werden. Wichtige Nachrichten, Todesfälle, Bekanntmachungen sowie Einladungen werden mit dem „Nachbarzeichen“ überbracht, das als Umlauf von Haus zu Haus weitergegeben wird.

Die gegenseitige Hilfe ist einer der wichtigsten Pfeiler des Zusammenlebens. Krankenbesuche, Einkäufe, Hilfe beim Hausbau und im Garten, Hilfe bei Umzügen gehören dazu. Diese Hilfe hat sich in der Aufbauphase besonders bewährt, nach dem Motto: „Hilfe empfängt, wer sie benötigt, und Hilfe leistet, wer dazu im Stande ist, ohne Rücksicht darauf, ob er sie selber jemals nötig haben wird.“

Aber nicht nur zu individuellen Hilfeleistungen sind die Mitglieder der Nachbarschaften bereit. Auch bei größeren Vorhaben und Gemeinschaftsleistungen ist ihr Einsatz unerlässlich. So wurde der Anbau für die Heimatstube erst durch die Mitarbeit vieler Fach- und Hilfsarbeiter aus den Nachbarschaften möglich. Auch die Erfolge bei den Wettbewerben „Unser Dorf soll schöner werden“ sind der unermüdlichen Mitarbeit der Nachbarschaften zu verdanken. Bei der Errichtung des „Turms der Erinnerung“ haben die Nachbarschaften durch ihre Spenden kräftig mitgeholfen. Die Nachbarmütter sind besonders häufig gefordert: Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Frauen aus den Nachbarschaften an den zahlreichen Veranstaltungen bei der Bewirtung helfen und den Kuchen dafür spenden.

Die Nachbarschaften sind ein wichtiges Glied bei der Erledigung von Gemeinschaftsaufgaben. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Zusammenhaltes der Gesellschaft.

In der Siebenbürger-Sachsen-Siedlung in Drabenderhöhe wird Brauchtum gelebt. Die Kraft der Nachbarschaft dient als Kitt für die Gemeinschaft. Sie muss laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst und von Generation zu Generation weitergetragen werden.

Jürgen Brandsch-Böhm

PS: In einem weiteren Artikel beschäftigt sich der Autor in Kürze mit der Frage, ob die Drabenderhöher Nachbarschaften noch eine Zukunft haben.

Verwendete Quellen (z. T. wörtlich übernommen):

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