Verboten: Abwässer über Straßenablauf entsorgen

Abwässer, wie beispielsweise Putzwasser, dürfen ebenso wie Milch oder Poolwasser usw. nicht über einen Straßenablauf entsorgt werden. Darauf weist das Umweltamt des Oberbergischen Kreises, aufgrund mehrerer konkreter Anlässe in den letzten Wochen an verschiedenen Stellen im gesamten Kreisgebiet, hin.

„Eine fachgerechte Entsorgung darf nur über sanitäre Anlagen erfolgen. Nur so wird sichergestellt, dass Schmutzwasser über einen Misch- oder Schmutzwasserkanal auch zum Klärwerk gelangt“, sagt Frank Herhaus, Umweltdezernent der Kreisverwaltung. Frank Herhaus weist darauf hin, dass Straßenabläufe oftmals ungereinigt in Flüsse und Bäche führen und damit die Möglichkeit besteht, dass bei nicht ordnungsgerechter Entsorgung schädliche Inhaltsstoffe über den Regenwasserkanal in ein Gewässer gelangen.

„Die chemischen Substanzen haben das Potential, die heimische Flora und Fauna in den Fließgewässern zu schädigen“, so der Umweltdezernent weiter, der abschließend nochmals den dringenden Appell ausspricht, im Sinne des Erhalts der Artenvielfalt auf eine ordnungsgemäße Entsorgung zu achten.

Foto oben: Der Oberbergische Kreis warnt vor Umweltschäden durch unsachgemäße Entsorgung von Abwässern. Foto: OBK

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